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Kind im Zug

Wenn das eigene Kind einen Schaden verursacht hat, fühlen sich Eltern meistens veranlasst, ...

den Schaden zu ersetzen. Zwischenmenschlich gesehen sicher eine nachvollziehbare Handlung.

Das österreichische Schadenersatzrecht sieht das etwas anders.

Gesetzlich sind Kinder von 0 - 7 und unmündige Minderjährige von 7 - 14 Jahren nicht verschuldensfähig. Ein Verschulden ist aber Voraussetzung um von einem anderen Schadenersatz zu erhalten. Eltern müssen nur leisten wenn die Aufsichtspflicht schuldhaft und gröblich verletzt wurde! Wenn das nicht der Fall ist bezahlt niemand den Schaden und der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen!

Aus diesem Grund gibt es auch oft Missverständnisse mit der eigenen Privathaftpflichtversicherung. Als Kunde denkt man sich, mein Kind hat einen Schaden verursacht, nun muss diesen die Privathaftpflichtversicherung bezahlen.

Versichert ist aber der Schadenersatz aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen, das bedeutet, nur wer nach dem Gesetz einen Schaden ersetzen (Zeitwert) muss, für den springt die Versicherung ein und bezahlt den Schaden. In vielen Fällen muss nach dem österreichischen Schadenersatzrecht aber keine Zahlung erfolgen und daher bezahlt auch die Versicherung nicht!

Seien Sie daher der Versicherung nicht böse, dass sie den Schaden nicht bezahlt. Sie hätten ihn auch nicht bezahlen müssen, Sie haben eine freiwillige Zahlung geleistet

Interessant ist auch, dass nur der Zeitwert einer Sache zu ersetzen ist und nicht der Neuwert!

Weiter Informationen www.jus24.at - Haftung bei Schäden durch Minderjährige